Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich
(1)    Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Kunden. Der Kunde erkennt mit seiner Bestellung diese Bedingungen an. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(2)    Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen.
(3)    Verwenden beide Vertragsparteien Allgemeine Geschäftsbedingungen, die sich teilweise widersprechen, so sind alle widersprechenden Klauseln in beiden AGB unwirksam. In diesem Fall gilt ausschließlich das dispositive Recht.

§ 2 Vertragsschluss und Lieferungen
(1)    Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Erfolgt unsere Lieferung, ohne dass dem Kunden vorher eine Auftragsbestätigung zuging, so kommt der Vertrag mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer zustande.
(2)    Von unseren Vertretern vermittelte Verträge werden für uns wirksam, wenn wir sie entweder schriftlich bestätigen oder wenn wir die Aufträge ausführen.
(3)    Der Kunde ist an die Bestellung höchstens bis 4 Wochen gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn die THÜLUX GmbH die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstands innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung tatsächlich ausgeführt ist. Die THÜLUX GmbH ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich nach Klärung der Lieferbarkeit schriftlich mitzuteilen.

§ 3 Preise
(1)    Es gelten ausschließlich die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Auf die jeweils gültigen Preislisten der THÜLUX GmbH wird lediglich hingewiesen. Diese Preislisten sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar.
(2)    Preisänderungen sind nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen; dann gilt der am Tag der Lieferung gültige Preis des Verkäufers. Bei Lieferung innerhalb von vier Monaten gilt in jedem Fall der am Tag des Vertragsabschlusses gültige Preis.
(3)    Abreden über Boni und sonstige Vergünstigungen verlieren ihre Wirksamkeit im Falle der Zahlungseinstellung des Käufers oder ergebnisloser Zwangsvollstreckung gegen ihn.

§ 4 Zahlungen
(1)    Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum zahlbar. Der THÜLUX GmbH bleibt es vorbehalten mit den Kunden Vereinbarungen zu schließen, die eine Lieferung von einer sofortigen Zahlung abhängig macht.
(2)    Bei Nachnahme und Zahlung in bar durch Scheck, Banküberweisung oder Bankeinzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir einen Skonto von 2 %, sofern zum Zeitpunkt der Zahlung keine sonstige fällige Forderung besteht. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei uns. Bei Montagearbeiten, Instandsetzungen, Ersatzlieferungen und sonstigen Dienstleistungen gewähren wir keinen Skonto.
(3)    Wir behalten uns vor, über die Hereinnahme von Wechseln und Schecks von Fall zu Fall zu entscheiden. Sie erfolgt nur zahlungshalber. Die Gutschrift erfolgt nur unter üblichem Vorbehalt. Für Wechsel berechnen wir die bankenüblichen Diskont- und Einzugsspesen. Eine Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder rechtzeitigen Protest übernehmen wir nicht.
(4)    Für den Fall, dass ein Wechsel oder Scheck nicht termingemäß eingelöst wird oder Umstände beim Käufer eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung nicht mehr rechtfertigen, können wir die gesamte Forderung sofort fällig stellen.
(5)    Zur Entgegennahme von Zahlungen sind nur Personen mit schriftlicher Inkassovollmacht der THÜLUX GmbH oder Handelsvertreter bzw. Vertreter der THÜLUX GmbH unter Verwendung der Quittungsvordrucke der THÜLUX GmbH berechtigt.
(6)    Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden alle uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Kunden sofort fällig. Dies gilt auch für alle anderen noch nicht beiderseitig voll erfüllten Verträge, von denen wir in diesem Fall auch zurücktreten könnten.
(7)    Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertrag berechtigt.

§ 5 Lieferfristen / Lieferverzug
(1)    Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind in jedem Falle schriftlich anzugeben.
(2)    Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung etc. verlängern sich die Lieferfristen um einen angemessenen Zeitraum, wenn die THÜLUX GmbH an der rechtzeitigen Erfüllung der Lieferverpflichtungen gehindert sind.
(3)    Eine solche angemessene Verlängerung der Lieferfristen im Sinne von § 5 Abs.2 tritt auch ein bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung des Lieferanten.
(4)    Ist ein Verlust oder eine Beschädigung der Ware äußerlich erkennbar und zeigt der Empfänger den Verlust oder die Beschädigung der Ware nicht spätestens bei Ablieferung der Ware an, so wird vermutet dass die Ware in vertragsgemäßem Zustand abgeliefert worden ist. Der Empfänger muss den Schaden hinreichend deutlich kennzeichnen. Das gleiche gilt, wenn der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar war und nicht innerhalb von 7 Tagen angezeigt wird.
(5)    Liegt für beide Vertragspartner ein Handelsgeschäft vor, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Für das Handelsgeschäft macht es dabei keinen Unterschied, ob die Ware im weiteren Verlauf der Lieferkette an einen Verbraucher geliefert wird. Die gesetzlichen Folgen einer Verletzung der kaufmännischen Untersuchungs- und Rügeobliegenheit bleiben hiervon unberührt.
(6)    Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
(7)    Die Einsendung der beanstandeten Ware muss in fachgerechter Verpackung erfolgen.
(8)    Nach erfolgter Instandsetzung oder Reparatur sind danach auftretende offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Ware geltend zu machen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von 6 Monaten nach Zugang der Ware geltend zu machen.

§ 6 Gewährleistung
(1)    Die THÜLUX GmbH leistet innerhalb einer Frist von 24 Monaten ab Lieferdatum der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(2)    Die Gewährleistung erfasst ausschließlich Produktausfälle die durch Material-, Konstruktions- oder Produktionsfehler verursacht wurden, sowie Ausfallraten, die die Nennausfallrate übersteigen. Als Nennlebensdauer und Nennausfallrate gelten die in der technischen Dokumentation definierten Werte.
(3)    Eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist bedarf der Schriftform.
(4)    Schlägt die Nachbesserung oder der Austausch fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügiger Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
(5)    Der Besteller  muss dem Lieferer unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware Mängel schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.
(6)    Gewährleistungsstandort ist Apolda.
(7)    Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
(8)    Ansprüche des Bestellers gegen den Lieferer wegen Kosten für Ein- und Ausbau, sofern sie nicht der Fehlersuche dienen, Kosten der Entsorgung und Kosten für Hebevorrichtungen und Gerüste  sind ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder des Produkthaftungsgesetzes zwingend gehaftet wird.
        
§ 7 Weiterverkauf
(1)    Der Käufer ist verpflichtet sich beim Vertrieb der Ware, die das Markenzeichen der THÜLUX GmbH trägt, aller Handlungen zu enthalten, die im Rahmen der geltenden Gesetze und Vorschriften als unlauter angesehen werden können.

§ 8 Warenkennzeichnung, Ausfuhrbeschränkung, Patentgarantie
(1)    Eine Veränderung unserer Waren, eine Entfernung unserer Gerätenummern und Typenschilder sowie jede Sonderstempelung, die als Ursprungszeichen des Käufers oder eines Dritten gelten oder den Anschein erwecken könnte, dass es sich um ein Sondererzeugnis handelt, sind unzulässig.
(2)    Wir übernehmen die Haftung, dass die verkaufte Ware als solche in der Bundesrepublik Deutschland frei von Schutzrechten Dritter ist. Falls Dritte aus Schutzrechten berechtigte Ansprüche geltend machen sollten, werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten entweder für den Käufer eine Lizenz erwirken oder die verkaufte Ware durch eine schutzfreie ersetzen oder sie gegen Rückgewähr des Kaufpreises zurücknehmen.
(3)    Für weitergehende Ansprüche haften wir nach Maßgabe von § 8 Absatz 5. Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die Anwendung der verkauften Ware nicht in Schutzrechte Dritter eingreift.

§ 9 Datenschutz
(1)    Die THÜLUX GmbH ist berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit Kunden betreffen, gemäß den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern.
(2)    Die THÜLUX GmbH gibt keine personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte weiter. Die THÜLUX GmbH erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ohne weitergehende, notwendige Einwilligung nur, soweit sie für die Vertragsbegründung und Vertragsabwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.
(3)    Der Kunde kann jederzeit Auskunft, Berechtigung, Sperrung oder Löschung der über ihn gespeicherten Daten verlangen.

§ 10 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Wirksamkeit
(1)    Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Apolda.
(2)    Die THÜLUX GmbH ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3)    Für die von der THÜLUX GmbH auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den internationalen Warenkauf (CISG).
(4)    Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die den angestrebten vertraglichen und wirtschaftlichen Zweck am ehesten erreichen.