Garantie für LED-Komponenten in THÜLUX-Leuchten

Garantiezeitraum

Für Produkte mit einer Nennlebensdauer ≥ 50.000 Betriebsstunden gewährt die THÜLUX GmbH eine Garantie über einen Zeitraum von 5 Jahren entsprechend den Garantiebedingungen.
Diese Garantie bezieht sich auf alle LED-Module, LED-Betriebsgeräte und sonstige LED-Komponenten, die in Leuchten eingesetzt sind, für die eine Nennlebensdauer größer/gleich 50.000 Betriebsstunden in den technischen Unterlagen ausgewiesen sind.

Für Produkte mit einer Nennlebensdauer < 50.000 Betriebsstunden gewährt die THÜLUX GmbH eine Garantie über einen Zeitraum von 3 Jahren entsprechend den Garantiebedingungen.
Diese Garantie bezieht sich auf alle LED-Module, LED-Betriebsgeräte und sonstige LED-Komponenten, die in Leuchten eingesetzt sind, für die eine Nennlebensdauer < 50.000 Betriebsstunden in den technischen Unterlagen ausgewiesen sind.

Der Garantiezeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt der Installation, jedoch spätestens drei Monate nach der Auslieferung durch die THÜLUX GmbH.

Garantiebedingungen

Diese Garantie gilt unter den folgenden Bedingungen:

  • Die Produkte werden in Übereinstimmung mit den Produktinformationen und Anwendungshinweisen verwendet.
  • Das Produkt wird keinen mechanischen Belastungen ausgesetzt.
  • Soweit gemäß Montage- und Betriebsanleitung Wartungsarbeiten erforderlich sind, ist deren Ausführung dokumentiert.
  • Grenzwerte für Temperaturen und Spannungen dürfen nicht überschritten werden.
  • Diese Garantie erfasst ausschließlich Produktausfälle, die durch Material-, Konstruktions- oder Produktionsfehler verursacht wurden.
  • Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf die Mortalität oberhalb der Nennausfallrate von 0,2% pro 1.000 Betriebsstunden. Ein Lichtstrom-Rückgang ist bis zu einem Wert von 0,6% pro 1.000 Betriebsstunden normal und deshalb kein Grund für die Inanspruchnahme der Garantie.
  • Beim Ersatz von LED-Modulen kann es wegen nutzungsbedingter Veränderung des Lichtstroms von betriebenen LED-Modulen und im Zuge des technischen Fortschritts zu Abweichungen in den Lichteigenschaften kommen.
  • Die angegebene Lebensdauer wird erreicht, wenn die Leuchten in Übereinstimmung mit den vom Hersteller vorgegebenen Bedingungen, den zugrundeliegenden Normen und den geltenden Vorschriften betrieben werden.
  • Diese Garantie erfasst alle relevanten Lieferungen nach dem 1. Mai 2016.

Diese Garantie erlischt, wenn an LED-Leuchten und LED-Modulen Änderungen oder Instandsetzungen ohne vorherige schriftliche Freigabe durch die THÜLUX GmbH vorgenommen werden.

Garantieleistungen

Bei Ausfällen, welche die Nennausfallrate überschreiten, behält sich die THÜLUX GmbH vor, die defekten Komponenten zu reparieren, Ersatzprodukte zu liefern oder dem Kunden defekte Komponenten gutzuschreiben.

Alle im Zusammenhang mit der Garantieleistung anfallenden Nebenkosten (z.B. für die De- und Neumontage, den Versand des fehlerhaften Produkts, Entsorgung, Fahr- und Wegezeiten, Hebevorrichtungen und Gerüste) gehen zu Lasten des Kunden. Andere Kosten, welche z.B. durch den Ausfall der Installation verursacht werden oder sonstige Schäden sowie Folgeschäden sind von dieser Garantie nicht erfasst.

Garantieleistungen werden durch die THÜLUX GmbH solange erbracht, bis der Garantiezeitraum der Ursprungslieferung erschöpft ist.

Die an die THÜLUX GmbH zurückgegebenen Komponenten oder Produkte wechseln im Garantiefall in das Eigentum der THÜLUX GmbH.

Geltendmachung des Garantieanspruchs

Der Garantieanspruch kann von jedermann gegen Vorlage der auf ihn ausgestellten Rechnung für die oben beschriebenen Produkte, welche in einem Land der Europäischen Union, in der Schweiz und in Norwegen installiert sind, geltend gemacht werden.

Der Garantieanspruch ist unmittelbar nach Auftreten eines Defekts durch schriftliche Mitteilung bei der

THÜLUX GmbH
Im Dürstborne 12
99510 Apolda
Deutschland

anzumelden.

Die THÜLUX GmbH behält sich vor, die Gültigkeit des Garantieanspruchs gemäß den Garantiebedingungen zu überprüfen.

Diese Garantie schränkt die vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüche des Käufers, die er gemäß den jeweiligen Bestimmungen gegen den Verkäufer oder den Hersteller geltend machen kann, nicht ein.